Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/ Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Alternativ: Qualifikation als Meister*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/ Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Alternativ: Qualifikation als Meister*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/ Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Alternativ: Qualifikation als Meister*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/ Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Alternativ: Qualifikation als Meister*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre.